Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
§ 12 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2009 tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.Paragraph 12, Absatz eins, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 116 aus 2009, tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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