Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Verträge gemäß § 2 Abs. 2 sind von den Gemeinden mit Wirksamkeit ab Beginn des Jahres 1982 zu schließen.
(2) Die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl. Nr. 118, und das Katastrophenhilfegesetz werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
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