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Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Verträge gemäß § 2 Abs. 2 sind von den Gemeinden mit Wirksamkeit ab Beginn des Jahres 1982 zu schließen.
(2) Die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl. Nr. 118, und das Katastrophenhilfegesetz werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft. Verträge gemäß § 2 Abs. 2 sind von den Gemeinden mit Wirksamkeit ab Beginn des Jahres 1982 zu schließen.
(2) Die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl. Nr. 118, und das Katastrophenhilfegesetz werden durch dieses Gesetz nicht berührt.