§ 15 Sbg. PartfördG (weggefallen)

Sbg. PartfördG - Salzburger Parteienförderungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.12.2024
§ 15 Sbg. PartfördG seit 10.07.2023 weggefallen.
In Kraft seit 11.07.2023 bis 31.12.9999
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