§ 15 Sbg. PartfördG (weggefallen)

Salzburger Parteienförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.2023 bis 31.12.9999
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf das Parteiengesetz 2012 (PartG) gelten als Verweisung auf die Fassung laut BGBl I Nr 56§ 15 Sbg.

PartfördG seit 10.07.2023 weggefallen.

Stand vor dem 10.07.2023

In Kraft vom 01.01.2013 bis 10.07.2023
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf das Parteiengesetz 2012 (PartG) gelten als Verweisung auf die Fassung laut BGBl I Nr 56§ 15 Sbg.

PartfördG seit 10.07.2023 weggefallen.

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