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2. Abschnitt
Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung
einer Gemeinde oder des Gemeinderates der Stadt Salzburg
(1) Als Anerkennung für Verdiensteein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg werden folgende Auszeichnungen verliehen:
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(2) Die Gemeindevertreter-Medaille undkann die Gemeinderäte-Medaille werden für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungsvolles Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einerVerdienste um die Gemeinde des Landes Salzburg bzw als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg verliehen werden.
(3) Die Verleihung der einzelnen Stufen der Gemeindevertreter-Medaille bzw der Gemeinderäte-Medaille richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste, der Dauer und der Funktion der auszuzeichnenden Person.
2. Abschnitt
Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung
einer Gemeinde oder des Gemeinderates der Stadt Salzburg
(1) Als Anerkennung für Verdiensteein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg werden folgende Auszeichnungen verliehen:
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(2) Die Gemeindevertreter-Medaille undkann die Gemeinderäte-Medaille werden für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungsvolles Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einerVerdienste um die Gemeinde des Landes Salzburg bzw als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg verliehen werden.
(3) Die Verleihung der einzelnen Stufen der Gemeindevertreter-Medaille bzw der Gemeinderäte-Medaille richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste, der Dauer und der Funktion der auszuzeichnenden Person.