Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Für die Sacherfordernisse und die Besorgung der Verwaltungsgeschäfte, die mit der Tätigkeit der Personalkommission verbunden sind, ist bei der Dienstbehörde, bei der die Kommission eingerichtet ist, vorzusorgen.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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