§ 11 PO 1995 Verlust des Anspruches auf Ruhegenuß

PO 1995 - Pensionsordnung 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Anspruch auf Ruhegenuß erlischt durch

1.

Entfall der in § 3 Abs. 1 Z 2 DO 1994 genannten Voraussetzungen,

1a.              entfällt; LGBl. Nr. 88/2012 vom 31.12.2012

2.

Verzicht,

3.

Austritt,

4.

Auflösung des Dienstverhältnisses gemäß § 74 Z 1 oder 2 DO 1994.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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