Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1)Absatz einsDie Vorprüfung umfasst am Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung und am Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung je nach den an der betreffenden Schule eingerichteten lehrplanmäßigen Bewegungsbereichen vier praktische Teilprüfungen im Prüfungsgebiet „Bewegung und Sport, Bewegungsbereiche …“ (mit einem auf die gewählten Bewegungsbereiche hinweisenden Zusatz).
(2)Absatz 2Die Vorprüfung umfasst am Werkschulheim je nach Handwerksausbildung folgende Prüfungsgebiete:
1.Ziffer einsin der Handwerksausbildung „Maschinenbautechnik“
a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Konstruktionslehre“ und
d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
2.Ziffer 2in der Handwerksausbildung „Mechatronik“
a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Werkstättenlabor“ und
d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
3.Ziffer 3in der Handwerksausbildung „Tischlereitechnik“
a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte und Produktionstechnik“ und
b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde (Werkzeug-, Material- und Stilkunde)“ und
c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen und Konstruktionslehre“ und
d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
4.Ziffer 4in der Handwerksausbildung „Tischlerei“
a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachpraxis“ und
b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
5.Ziffer 5in der Handwerksausbildung „Gold- und Silberschmied/in und Juwelier/in“
a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Fachkunde“ und
c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Fachzeichnen“ und
d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftslehre“,
6.Ziffer 6in der Handwerksausbildung „Metalltechnik mit Spezialmodul“
a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“,
7.Ziffer 7in der Handwerksausbildung „Mechatronik mit Spezialmodul“
a)Litera aeine praktische Prüfung im Prüfungsgebiet „Werkstätte“ und
b)Litera beine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technologie“ und
c)Litera ceine praktische Prüfung und eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Laboratoriumsübungen“ und
d)Litera deine mündliche Prüfung im Prüfungsgebiet „Technische Dokumentation“.
In Kraft seit 01.11.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 5 PO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 5 PO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 5 PO