§ 98 PG 1965

PG 1965 - Pensionsgesetz 1965

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

§ 5 Abs. 2b, § 41 Abs. 2 und § 90a Abs. 1b sind auch auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.

In Kraft seit 01.01.2005 bis 31.12.9999
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