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Verweisungen § 5 Abs. 2b, § 41 Abs. 2 und § 90a Abs. 1b sind auch auf andere Bundesgesetze
§ 98vor dem 1. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden FassungJänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.
Verweisungen § 5 Abs. 2b, § 41 Abs. 2 und § 90a Abs. 1b sind auch auf andere Bundesgesetze
§ 98vor dem 1. (1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden FassungJänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.