§ 17 Abs. 2a in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2015 ist auf Antrag im Rahmen des § 40 auch für Zeiträume vor dem 1. März 2015 anzuwenden. Paragraph 17, Absatz 2 a, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2015, ist auf Antrag im Rahmen des Paragraph 40, auch für Zeiträume vor dem 1. März 2015 anzuwenden.
0 Kommentare zu § 98c PG 1965