§ 98c PG 1965

PG 1965 - Pensionsgesetz 1965

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024

§ 17 Abs. 2a in der Fassung BGBl. I Nr. 65/2015 ist auf Antrag im Rahmen des § 40 auch für Zeiträume vor dem 1. März 2015 anzuwenden.

In Kraft seit 01.03.2015 bis 31.12.9999
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