Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
Die §§ 50 und 51 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2012 geltenden Fassung sind bei Verurteilungen wegen Straftaten, die vor dem 1. Jänner 2013 begangen wurden, weiterhin anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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