Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Österreichische Nationalbibliothek hat gemäß § 43b Abs. 1 MedienG gesammelte Medieninhalte allen in § 8 genannten Bibliotheken auf deren Verlangen zur Verfügung zu stellen.
In Kraft seit 27.08.2009 bis 31.12.9999
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