Medieninhaber können sich zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 43b Abs. 6 MedienG jedenfalls folgender Ablieferungs- oder Anbietungsverfahren bedienen:
1.Ziffer einsÜbermittlung von Zugangsdaten zu über http- oder https-Protokoll im Internet verfügbaren Medieninhalten, aufgrund derer die Österreichische Nationalbibliothek die Medieninhalte sammeln kann, oder
2.Ziffer 2Bereitstellung der abzuliefernden Medieninhalte zur Abholung durch die Österreichische Nationalbibliothek auf einem FTP- oder sFTP-Server sowie Übermittlung der für den Zugang nötigen Daten, oder
3.Ziffer 3Übermittlung der Medieninhalte auf CD-ROM, DVD oder einem Speichermedium mit USB-Schnittstelle.
In Kraft seit 27.08.2009 bis 31.12.9999
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