Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen außer Kraft:
1.Ziffer einsdie Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 4. Dezember 1981 über die Ablieferung und Anbietung von Bibliotheksstücken nach dem Mediengesetz, BGBl. Nr. 544/1981, und
2.Ziffer 2die Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht bei sonstigen Medienwerken nach dem Mediengesetz, BGBl. II Nr. 65/2001.
In Kraft seit 27.08.2009 bis 31.12.9999
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