Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation gelten im gesamten Bundesgebiet die Zielwerte gemäß Anlage 2 und die langfristigen Ziele gemäß Anlage 3.
In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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