Art. 1 § 6 OzonG Ozon-Warnwerte

OzonG - Ozongesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor akuten hohen Ozonbelastungen werden in der Anlage 1 die Werte für die Immissionskonzentration von Ozon für die Informationsschwelle und die Alarmschwelle festgelegt.

In Kraft seit 01.07.2003 bis 31.12.9999
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