An Inhaber von Amtsbescheinigungen sind als Fürsorgemaßnahmen für ihre minderjährigen Kinder zu gewähren:
1. | Besondere Berücksichtigung für die Aufnahme in öffentliche Kinderheime, | |||||||||
2. | Bevorzugung bei Erholungs- bzw. Studienaufenthalten im In- und Auslande, | |||||||||
3. | Bevorzugung bei Studienstipendien und Befreiung vom Schul- und Unterrichtsgeld in allen öffentlichen Schulen, | |||||||||
4. | Bevorzugte Behandlung bei Berufsberatung und Zuweisung von Lehrstellen. |
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