§ 13e OpferFG

OpferFG - Opferfürsorgegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Entschädigungen wegen politischer Maßregelung im öffentlichen Dienst werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Juli 1952, BGBl. Nr. 181, gewährt.

In Kraft seit 20.08.1953 bis 31.12.9999
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