Ausweisung von Wandergebieten
Wandergebiete sind die im wesentlichen durch markierte Wege erschlossenen Teile des Nationalparks. Diese Gebiete sind für die Benützung zum Bergsteigen, Wandern und Tourenschilauf bestimmt sowie frei begehbar. Bestehende Markierungen und Beschilderungen sind instandzuhalten. Landschaftliche und kulturelle Besonderheiten können - soweit es erforderlich ist - ausgestaltet und entsprechend gekennzeichnet werden. Die Einrichtung von Rast- und Biwakplätzen sowie Feuerstellen ist an hiefür geeigneten Stellen vorgesehen.
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