Monitoring
Die Nationalparkgesellschaft hat durch regelmäßige wissenschaftliche Beobachtung (Monitoring) zu gewährleisten, daß jene Veränderungen aufgezeigt werden, die sich im Rahmen der Umsetzung der Managementpläne ergeben und damit die Entwicklungen des Nationalparks insgesamt dokumentieren. Das Monitoring hat insbesondere folgende Bereiche zu umfassen:
- | Vegetationsdynamik, | |||||||||
- | Bestandesentwicklung einzelner Tierarten, | |||||||||
- | Verhalten von Wildtieren, | |||||||||
- | Besucherverhalten und -zahlen, | |||||||||
- | Wasserqualität von Quellen mit Einzugsgebiet im Nationalpark. |
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