Ausweisung von unerschlossenen Gebieten
Unerschlossene Gebiete sind die übrigen Teile des Nationalparks, in denen auf Grund ihrer ökologischen Bedeutung bestehende Wege und sonstige Anlagen aufgelassen, künstlich angelegte Orientierungshilfen zurückgenommen werden sollen und das Betreten durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß verringert werden soll.
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