Ausweisung von Ruhegebieten
Ruhegebiete sind großflächig zusammenhängende, im wesentlichen nicht durch menschliche Einwirkung ausgestaltete oder durch markierte Wege erschlossene Teile des Nationalparkgebietes. Diese Gebiete sind für die Benützung zum Bergsteigen, Wandern und Tourenschilauf bestimmt sowie frei begehbar; sofern es ökologisch vertretbar ist, können unmarkierte Wege in Ruhegebieten instandgehalten werden.
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