IV. ABSCHNITT
Besucherlenkung
Allgemeine Maßnahmen
Die Lenkung von Besuchern des Nationalparkgebietes soll nach folgenden Grundsätzen erfolgen:
1. | Die Erreichbarkeit und der Zugang zum Nationalpark mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit Fahrrädern und zu Fuß soll motorisierte Individualverkehrsmittel ersetzen. | |||||||||
2. | Ein rücksichtsvolles und mit den Schutzzielen konformes Verhalten der Besucher soll freiwillig und aus Einsicht erfolgen, Verbote sollen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden. Umfassende Informations- und Bildungsstrategien sollen dies gewährleisten. | |||||||||
3. | Der Erholungsauftrag des Nationalparks soll als kontemplatives Naturerleben verstanden werden. Dies schließt wettkampfmäßige Aktivitäten aus. | |||||||||
4. | Die Besucherverteilung ist auf die ökologische Sensibilität der verschiedenen Lebensräume und die Schutzziele abzustimmen. | |||||||||
5. | Schaffung von Ruhegebieten ohne touristische Erschließung; Erkundung nur ohne Markierungen und Wegweiser für Individualisten möglich. | |||||||||
6. | Bereitstellung eines attraktiven Informations-, Bildungs- und Erholungsangebotes, vor allem außerhalb des Nationalparks. | |||||||||
7. | Die Informations- und Lenkungsmaßnahmen im Sachbereich Besucherlenkung haben auch aus dem Gesichtspunkt der vorbeugenden Verhütung von Waldbränden zu erfolgen. |
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