I. ABSCHNITT
Allgemeines
Grundsätze
Die Managementpläne für die Sachbereiche Entwicklungen des Naturraumes und der Biotopausstattung, Wildstandsregulierung und Besucherlenkung haben die Gegebenheiten und Erfordernisse der einzelnen Zonen des Nationalparks zu berücksichtigen, wobei sich ordnende Maßnahmen innerhalb der einzelnen Zonen in die Ordnung des gesamten Nationalparkgebietes einfügen müssen. Ordnende Maßnahmen in angrenzenden Zonen sind aufeinander abzustimmen. Die Auswirkungen der ordnenden Maßnahmen auf die den Nationalpark umgebenden Grundflächen sind zu berücksichtigen.
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