Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die §§ 1 bis 3 und 9 Überbrückungshilfengesetz sind auf alle Beamten (Beamtinnen) anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 2/2011)
In Kraft seit 01.01.2011 bis 31.12.9999
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