§ 139a Oö. StGBG 2002 Sonderbestimmungen für Lehrkräfte an Musikschulen

Oö. StGBG 2002 - Oö. Statutargemeinden-Bedienstetengesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Die Bestimmungen über Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer an Landesmusikschulen gelten sinngemäß für Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer an Musikschulen der Städte mit eigenem Statut mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Landesregierung das entsprechende Organ der Stadt tritt.

(Anm: LGBl. Nr. 56/2007)

In Kraft seit 01.08.2007 bis 31.12.9999
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