1. | der Verweis, | |||||||||
2. | die Geldbuße bis zur Höhe von 25% des Ruhebezugs unter Ausschluss der Kinderbeihilfe, | |||||||||
3. | die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds, | |||||||||
4. | die Kürzung des Ruhebezugs - unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds - bis zu 25% für höchstens zwölf Monate, | |||||||||
5. | der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis erfließenden Rechte und Ansprüche. | |||||||||
(Anm: LGBl. Nr. 13/2006) |
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