§ 3 Oö. SF

Oö. SF - Oö. Stiftungs- und Fondsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

§ 3

Errichtung einer Stiftung

 

Zur Errichtung einer Stiftung sind die Stiftungserklärung (§ 4) und die behördliche Entscheidung, daß die Stiftungserrichtung zulässig ist (§ 5), erforderlich.

In Kraft seit 16.06.1988 bis 31.12.9999
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