Gleichstellung mit Inländern
Österreichischen Staatsbürgern und inländischen juristischen Personen sind Staatsangehörige und juristische Personen eines Landes, dessen Angehörigen oder juristischen Personen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte zu gewähren hat wie Inländern und inländischen juristischen Personen, gleichgestellt.
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