Aufgaben der Krankenfürsorge
(1) Die Krankenfürsorge trifft Vorsorge
1. | für die Früherkennung von Krankheiten und die Erhaltung der Volksgesundheit, | |||||||||
2. | für die Leistungsfälle der Krankheit und der Mutterschaft, | |||||||||
3. | für Zahnbehandlung und Zahnersatz, | |||||||||
4. | für medizinische Maßnahmen der Rehabilitation, | |||||||||
5. | für die Gesundheitsförderung. |
(2) Überdies können aus Mitteln der Krankenfürsorge gewährt werden:
1. | Maßnahmen der erweiterten Heilbehandlung; | |||||||||
2. | Maßnahmen zur Krankheitsverhütung. |
(3) Die KFL kann allgemein über Gesundheitsgefährdung und über die Verhütung von Krankheiten und Unfällen - ausgenommen Dienstunfälle - aufklären und beraten. Sie kann in diesen Angelegenheiten mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten.
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