Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
2.
a)
In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 114 Oö. GDG 2002
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 114 Oö. GDG 2002 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 114 Oö. GDG 2002