§ 114 Oö. GDG 2002

Oö. GDG 2002 - Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

        2.

  1. a)
In Kraft seit 01.03.2023 bis 31.12.9999
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