§ 6 Oö. BSV 2017

Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.12.2024 bis 31.12.9999
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung - SprengV), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 3 Oö. BSG 2017:

1.

Im § 8 Abs. 2 Z 6 SprengV wird der Verweis „Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl. Nr. 196/1935, in der geltenden Fassung,“ durch den Verweis „Sprengmittelgesetz 2010, BGBl. I Nr. 121/2009“ ersetzt.

2.

Im § 22 Abs. 2 SprengV entfällt die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“.

3.

§ 30 SprengV entfällt.

Stand vor dem 02.12.2024

In Kraft vom 01.04.2017 bis 02.12.2024
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung - SprengV), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 3 Oö. BSG 2017:

1.

Im § 8 Abs. 2 Z 6 SprengV wird der Verweis „Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl. Nr. 196/1935, in der geltenden Fassung,“ durch den Verweis „Sprengmittelgesetz 2010, BGBl. I Nr. 121/2009“ ersetzt.

2.

Im § 22 Abs. 2 SprengV entfällt die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“.

3.

§ 30 SprengV entfällt.

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