§ 29 NTG Abschriftenbeglaubigungsgebühren

NTG - Notariatstarifgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.12.2024
§ 29.Paragraph 29,

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen beträgt die Gebühr für jede Seite der Abschrift oder Ablichtung 2,40 Euro, bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.

In Kraft seit 01.05.2023 bis 31.12.9999
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