§ 29 NTG Abschriftenbeglaubigungsgebühren

Notariatstarifgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2023 bis 31.12.9999
§ 29.Paragraph 29,

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen beträgt die Gebühr für jede Seite der Abschrift oder Ablichtung 1,502,40 Euro, bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.12.9999
§ 29.Paragraph 29,

Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen beträgt die Gebühr für jede Seite der Abschrift oder Ablichtung 1,502,40 Euro, bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.

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