§ 11 NÖ SG 2007 Geheimhaltungspflicht

NÖ SG 2007 - NÖ Statistikgesetz 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024

Die aus statistischen Erhebungen und durch Beschaffung von Daten gewonnenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Statistikgeheimnis (§ 3).

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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