§ 11 NÖ SG 2007 Geheimhaltungspflicht

NÖ Statistikgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

Die aus statistischen Erhebungen und durch Beschaffung von Daten gewonnenen Einzeldatenpersonenbezogenen Daten unterliegen dem Statistikgeheimnis (§ 3).

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 04.12.2007 bis 24.05.2018

Die aus statistischen Erhebungen und durch Beschaffung von Daten gewonnenen Einzeldatenpersonenbezogenen Daten unterliegen dem Statistikgeheimnis (§ 3).

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