§ 18 NÖ PZV Bauliche Bestandsaufnahme

NÖ PZV - NÖ Planzeichenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Als Planzeichen für die bauliche Bestandsaufnahme sind zu verwenden für:

1.

Mit einem Hauptgebäude bebaute und genutzte Fläche: Signatur Farbgebung des Grundstückes oder Grundstücksteiles rot;

2.

Bebaute Fläche mit offensichtlich nicht genutztem Gebäude: Signatur des Grundstückes oder Grundstücksteiles feine Rasterung rot;

3.

Bauwerk unter Denkmalschutz: Signatur D in weißem Kreis;

4.

Bauwerk bzw. Ensemble, das erhaltens- bzw. schutzwürdig ist: Signatur EB in weißem Kreis.

In Kraft seit 14.06.2002 bis 31.12.9999
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