Die Landesregierung hat am 29. Jänner 2002 aufgrund der §§ 2 Abs. 6 und 27 Abs. 2 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LGBl. 8000–13, verordnet:
In Kraft seit 14.06.2002 bis 31.12.9999
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