§ 16 NÖ PZV Grundausstattung

NÖ PZV - NÖ Planzeichenverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Als Planzeichen für die Grundausstattung sind zu verwenden für:

1.

Eisenbahn: Signatur gemäß § 11 Abs. 1 Z 1 mit Angabe der Zielorte.

Eintragung der Haltestelle in Form eines schwarzen Quadrates samt eingetragener Haltestellenbezeichnung sowie des Haltestelleneinzugsbereiches von 1000 Metern Radius durch eine dünne schwarze Linie;

2.

Buslinie: Signatur durch farbige Linie neben der Straße, mit Angabe der Zielorte;

Eintragung der Haltestelle in Form eines schwarzen Quadrates samt eingetragener Haltestellenbezeichnung sowie des Haltestelleneinzugsbereiches von 300 Metern Radius durch eine dünne schwarze Linie;

3.

Flugplatz: Signatur gemäß § 11 Abs. 1 Z 2;

4.

Autobahn, Schnellstraße, andere Bundesstraße: Signatur A, S, B und Nummer, Farbgebung dunkelrot

Landesstraße: Signatur L und Nummer, Farbgebung hellrot;

Gemeindestraße, Platz: Signatur G, Farbgebung gelb;

5.

Parkplatz: Signatur P in weißem Kreis;

6.

Park & Ride Anlagen: Signatur P&R in weißem Kreis;

7.

Energieversorgung: Elektrizitätswerk, Umspannwerk, Fernheizwerk, Kleinkraftwerk, Windkraftanlage: Signatur Blitz in weißem Quadrat mit schwarzer Umrandung daneben EW, UM, FHW, KKW, WKA und Umrandung der Betriebsfläche durch schwarze Linie;

Transformator bzw. Schaltstation: Signatur schwarzes Dreieck bzw. schwarz-umrandetes diagonal gefülltes weißes Quadrat (Anlage 3 Abb. 9);

Gasstation (Regler, Verteiler, Verdichter) bzw. Schieberhäuschen: Signatur schwarzumrandetes weißes Quadrat mit schwarzem Dreieck auf der Grundlinie (Anlage 3 Abb. 9);

Darstellung von Leitungen: Signatur gemäß § 11 Abs. 1 Z 7

Auf Schutzzonen ist in der Legende hinzuweisen.

8.

Wasserversorgung: Signatur gemäß § 11 Abs. 1. Z 8;

Eintragung des Wasserleitungsverlaufes: Signatur blaue Linie;

9.

Abwasserentsorgung: Signatur gemäß § 11 Abs. 1. Z 9 mit Angabe der Einwohnergleichwerte (EWG);

Eintragung des Kanalstrangverlaufes: Signatur braune Linie;

Pumpwerk: Signatur PW in weißem Kreis (Anlage 3 Abb. 10);

10.

Abfallentsorgung: Signatur gemäß § 10 Abs. 1 Z 13;

11.

bedeutende öffentliche und private Einrichtung: Signatur Bezeichnung der Art der Einrichtung;

12.

öffentliches Gebäude: Signatur gemäß § 11 Abs. 2 Z 6.

In Kraft seit 14.06.2002 bis 31.12.9999
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