Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 25.10.1977 über Planzeichen, Maßstäbe und Material des Flächenwidmungsplanes sowie der Plandarstellungen der Ergebnisse der Grundlagenforschung, LGBl. 8000/2–0, außer Kraft.
Anlage 1: Flächenbilanztabelle
Anlage 2: Farbmustertafel
Anlage 3: Abbildungsmuster
Anlage 4: Musterplankopf
0 Kommentare zu § 23 NÖ PZV