(1) In jedem Pflegeheim und in jeder Pflegeeinheit muss vorhanden sein:
- | ein Aufenthaltsraum bzw. Speiseraum | |||||||||
- | ein Dienstzimmer bzw. Stützpunkt für das Pflegepersonal | |||||||||
- | ein Raum für die Verwaltung des Heimes | |||||||||
- | ein Raum für die Leitung des Pflegedienstes | |||||||||
- | ein Badezimmer mit einer Größe, die eine an drei Seiten freistehende Hebewanne, ein Waschbecken und ein WC zulässt | |||||||||
- | Therapieraum in einer dem Betreuungsangebot entsprechenden Dimensionierung | |||||||||
- | ein “unreiner” Arbeitsraum | |||||||||
- | ein Aufzug bei mehr als zwei Geschossen | |||||||||
- | ein Bettenaufzug bei mehr als einem Geschoss mit Zimmern für pflegebedürftige Personen | |||||||||
- | Lager- und Abstellräume |
(2) In jedem Pflegeplatz muss ein Speise- und Aufenthaltsraum vorhanden sein.
(3) In jedem Geriatrischen Tageszentrum muss vorhanden sein:
- | ein Aufenthaltsraum bzw. Speiseraum | |||||||||
- | ein Ruheraum mit so vielen Betten wie Tagesgäste | |||||||||
- | ein Therapieraum in einer dem Betreuungsangebot entsprechenden Dimensionierung | |||||||||
- | ein Badezimmer mit einer Größe, die eine an drei Seiten freistehende Hebewanne, ein Waschbecken und ein WC zulässt | |||||||||
- | eine Trainingsküche | |||||||||
- | eine Garderobe für die Heimbewohner mit versperrbaren Garderobekästen |
(4) In jeder Tagesstätte für ältere Menschen muss vorhanden sein:
- | ein Aufenthaltsraum bzw. Speiseraum | |||||||||
- | ein Ruheraum mit Betten bzw. Liegen für alle Tagesgäste | |||||||||
- | eine Sanitäreinheit mit höhenverstellbarem Waschtisch und WC | |||||||||
- | ein rollstuhlgerechter Waschraum mit Dusche | |||||||||
- | eine Garderobe für die Tagesgäste mit versperrbaren Garderobekästen |
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