§ 3 NÖ PHV Raumbedarf und technische Anforderungen

NÖ PHV - NÖ Pflegeheim Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Der Raumbedarf, die Ausstattung und Einrichtung eines Heimes mit dem Schwerpunkt Pflege und Betreuung alter Menschen haben bei Neu-, Zu- und Umbauten unter Bedachtnahme auf die Sicherung der Pflegequalität neben den besonderen bautechnischen Erfordernissen des Heimbetriebes den sozialen und pflegerischen Anforderungen zu entsprechen. Jene Einrichtungen für Menschen, die für die Aufrechterhaltung ihrer Körperfunktionen einer ständigen intensiven medizinischen Betreuung bedürfen, haben darüber hinaus den medizinischen, hygienischen und sicherheitstechnischen Anforderungen zu entsprechen. Der Heimbereich ist vom Privatbereich des Betreibers bzw. der Bediensteten zu trennen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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