Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Diese Verordnung gilt für Pensionisten- und Pflegeheime, Pflegeeinheiten und Pflegeplätze sowie für Geriatrische Tageszentren und Tagesstätten für ältere Menschen gemäß §§ 46 und 47 NÖ Sozialhilfegesetz 2000, LGBl. 9200.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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