(1) Der Heimträger hat mit jedem Bewohner einen Heimvertrag abzuschließen. Dieser muss spätestens zwei Monate nach Aufnahme in das Heim in schriftlicher Form ausgefertigt werden.
(2) Im Heimvertrag sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten festzulegen. Es sind zumindest folgende Punkte zu regeln:
1. | Name der Vertragspartner, Rechtsform des Heimträgers | |||||||||
2. | Vertragsbeginn und Vertragende | |||||||||
3. | Leistungsbeschreibung und Entgeltregelung | |||||||||
4. | Leistungsbemessung für Pflegeleistungen | |||||||||
5. | Art der Unterkunft und Verpflegung | |||||||||
6. | Anpassungsrecht durch den Heimträger bei Leistungs- und Tarifänderungen | |||||||||
7. | Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten, Rückvergütungen bei Urlaub, Krankenhausaufenthalten und Abwesenheit | |||||||||
8. | Höhe des Anteils des Investitionsbeitrages in der Grundgebühr des Tagsatzes | |||||||||
9. | Regelung der Gewährleistungs-, Versicherungs- und Haftungsbedingungen | |||||||||
10. | Regelungen über allfällige Haustierhaltung | |||||||||
11. | Regelungen über die Mitnahme privater Einrichtungsgegenstände | |||||||||
12. | Vorzeitige Vertragsauflösung, Austritts- bzw. Kündigungsregelung | |||||||||
13. | Gerichtsstandsvereinbarung |
(3) Der Heimträger hat einen Musterheimvertrag zu erstellen und der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen.
(4) Die näheren Erläuterungen für die Zeit des Aufenthaltes sind in der Heimordnung festzuhalten, die mindestens zu enthalten hat:
1. | Name, Zuständigkeit und Befugnisse des Heimleiters | |||||||||
2. | ärztliche Betreuung | |||||||||
3. | pflegerische Betreuung | |||||||||
4. | Aufnahmevoraussetzungen und -modalitäten | |||||||||
5. | Religionsausübung | |||||||||
6. | Bekanntgabe einer Vertrauensperson | |||||||||
7. | Einnahme von Mahlzeiten und Getränken sowie Essenszeiten | |||||||||
8. | Wäschereinigung und -versorgung | |||||||||
9. | Zimmer, Reinigung, Einrichtungsgegenstände | |||||||||
10. | Besuchszeiten | |||||||||
11. | Umzug innerhalb des Hauses | |||||||||
12. | persönliches Eigentum | |||||||||
13. | Heimeigentum | |||||||||
14. | Schlüssel | |||||||||
15. | Tiere im Heim | |||||||||
16. | Brandschutz, Sicherheit | |||||||||
17. | besondere Vorkommnisse | |||||||||
18. | Heimkosten | |||||||||
19. | Hausverbot |
(5) Dem Heimvertrag ist eine jeweils aktuelle Heimordnung (Abs. 4) und eine aktuelle Tarifliste (§ 13) sowie eine Information über die Rechte der Heimbewohner (§ 14) als wesentlicher Bestandteil anzuschließen.
(6) Die Kündigung des Heimvertrages durch den Heimträger darf nur aus wichtigen Gründen, die die berechtigten Interessen der Bewohner berücksichtigen, vorgesehen werden. Hinsichtlich der wichtigen Gründe darf der Heimvertrag nicht von dem vom Heimträger zu erstellenden Musterheimvertrag abweichen.
(7) Bei Kurzaufenthalten bis zu 4 Wochen hat der Heimträger Vorsorge zu treffen, dass der Bewohner über seine Rechte und Pflichten informiert wird.
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