Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024
Dienstreisen der Gemeindeorgane sind nach den Bestimmungen des 8. Abschnitts des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes (NÖ LBG), LGBl. 2100, abzugelten. Für Reisen im Gemeindegebiet gebührt keine Reisezulage.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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