Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Die Landesregierung ist gegenüber der land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle sachlich in Betracht kommende Oberbehörde im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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