§ 149 NÖ LBDG Verlust des Anspruches auf Pension

NÖ LBDG - NÖ Landes-Bedienstetengesetz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2025

Der Anspruch auf Pension erlischt durch

  1. 1.Ziffer einsVerzicht,
  2. 2.Ziffer 2Austritt,
  3. 3.Ziffer 3Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
  4. 4.Ziffer 4eine von einem inländischen Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen erfolgte
    1. a)Litera aVerurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt,
    2. b)Litera bVerurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt,
    3. c)Litera cAnordnung einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Der Anspruch erlischt nicht, wenn diese Rechtsfolge bedingt nachgesehen wird, es sei denn, dass die Nachsicht widerrufen wird.
In Kraft seit 10.12.2024 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 149 NÖ LBDG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 149 NÖ LBDG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 149 NÖ LBDG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 149 NÖ LBDG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 149 NÖ LBDG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ LBDG Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 148 NÖ LBDG
§ 150 NÖ LBDG