§ 149 NÖ LBDG Verlust des Anspruches auf Pension

NÖ Landes-Bedienstetengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.12.2024 bis 31.12.9999

Der Anspruch auf Pension erlischt durch

  1. 1.Ziffer einsVerzicht,
  2. 2.Ziffer 2Austritt,
  3. 3.Ziffer 3Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
  4. 4.Ziffer 4Verurteilung durch ein inländischeseine von einem inländischen Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe, wennerfolgte
    1. a)Litera aVerurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt oder,
    2. b)Litera bVerurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt.,
    3. c)Litera cAnordnung einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Der Anspruch erlischt nicht, wenn diese Rechtsfolge bedingt nachgesehen wird, es sei denn, dass die Nachsicht widerrufen wird.

Stand vor dem 09.12.2024

In Kraft vom 01.01.2015 bis 09.12.2024

Der Anspruch auf Pension erlischt durch

  1. 1.Ziffer einsVerzicht,
  2. 2.Ziffer 2Austritt,
  3. 3.Ziffer 3Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
  4. 4.Ziffer 4Verurteilung durch ein inländischeseine von einem inländischen Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe, wennerfolgte
    1. a)Litera aVerurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr übersteigt oder,
    2. b)Litera bVerurteilung zu einer Freiheitsstrafe, wenn die nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe sechs Monate übersteigt.,
    3. c)Litera cAnordnung einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Der Anspruch erlischt nicht, wenn diese Rechtsfolge bedingt nachgesehen wird, es sei denn, dass die Nachsicht widerrufen wird.

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